Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
- muellermanfred
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Wir brauchen vor allem aufrichtige Meinungen. Wenn das negative Kritik bedeutet, dann brauchen wir auch die. Es gibt mehr Titel denn je zu lesen. Wie soll ich denn da die Zeitstehler identifizieren, wenn ich nicht in meiner Interessengruppe Leute habe, die mich vor den Schlaglöchern warnen? Muß ich in jedes selbst hineinfallen?
Klar, eigene Erfahrung ist nicht zu ersetzen, aber es gibt eben Titel, da kann ich guten Gewissens jedem sagen: spar dir die Zeit, du kannst hier nichts gewinnen.
Ich fänd’s schad’, wenn’s keine Schlaglochmarkierer mehr gäbe.
Klar, eigene Erfahrung ist nicht zu ersetzen, aber es gibt eben Titel, da kann ich guten Gewissens jedem sagen: spar dir die Zeit, du kannst hier nichts gewinnen.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Auch das ist eine wenig durchdachte Lüge, die Asht noch nicht mal widerspruchsfrei zu formulieren vermag. Und der Myriel widersprochen hat.L.N. Muhr hat geschrieben:Nochmal ein Blick auf Facebook zu Asht. Letzte Worte?
"Was ich hier noch abschließend betonen möchte: Der besagte Rezensionsblog gegen den ich vorgegangen bin, wurde von seinem Verfasser gleich nach Reklamation (also vor Wochen schon) abgeändert - vor allem der ganz gehässige Absatz, der ganz klar zum Boykott meiner Literatur aufruft, wurde gelöscht, noch bevor er so richtig publik war. Daher jetzt die Entrüstung, wieso man sich über normale schlechte Kritik überhaupt aufregen könne - aber normal war jener Absatz nicht - der war kriminell."
- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Dem Begriff der Lüge kommt ja in dieser Debatte eine zentrale Bedeutung zu. Die Strategie ist ja bekannt: man macht einen Fehler, aber anstatt zurückzurudern und den einzugestehen, knallt man immer noch eine Aussage drauf, in der Hoffnung, dass das Gegenüber aufgibt. Dahinter steckt durchaus eine gewisse Verzweiflung, insbesondere nachdem wohl doch eingesehen wurde, dass Shitstorms nicht verkaufsfördernd sind. (Bei Amazon sind es seit einer Woche die selben zwei Exemplare, die noch lieferbar sind.)
Ich würde ja gern auf der Leipziger Buchmesse an seinen Stand gehen, jedoch: allein traue ich mich nicht.
Ich würde ja gern auf der Leipziger Buchmesse an seinen Stand gehen, jedoch: allein traue ich mich nicht.
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Christof
Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Die Buchmesse schreit dann ja gerade nach einem Flashmob 
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Christof hat geschrieben:Die Buchmesse schreit dann ja gerade nach einem Flashmob
Lies das!
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Ich kann nicht mitgehen, da ich nicht dort bin.L.N. Muhr hat geschrieben:Ich würde ja gern auf der Leipziger Buchmesse an seinen Stand gehen, jedoch: allein traue ich mich nicht.
Aber ehrlich, auch dann würde ich es nicht - ich verbringe meine Zeit lieber mit sinnvollen und schönen Sachen.
Uschi
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Ich werde in Leipzig seinL.N. Muhr hat geschrieben:Ich würde ja gern auf der Leipziger Buchmesse an seinen Stand gehen, jedoch: allein traue ich mich nicht.
- Uschi Zietsch
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Dann müsst ihr berichten, bitte. 
Uschi
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Frank Böhmert
Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Na, ich weiß nicht. So beschrubbt ich diese Aktion von Mr. Asht finde, er hatte wenigstens den Mumm, ganz allein was auf die Fresse zu kriegen. Was sich in diesem Thread jetzt abzeichnet, ist Rudelmut. Bäh.
- kaffee-charly
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Irgendwie bin ich Herrn Asht dankbar.
Ohne dass ich auch nur eines seiner Bücher zu lesen brauchte, hat er mir die beste Unterhaltung geliefert, die es in den letzten Wochen im Internet zu finden gab.
Ich habe dieses bühnenreife Stück wirklich sehr genossen.
Eigentlich schade, dass dieses herrliche Schauspiel nun wohl zu Ende geht.

Kaffee-Pott
Ohne dass ich auch nur eines seiner Bücher zu lesen brauchte, hat er mir die beste Unterhaltung geliefert, die es in den letzten Wochen im Internet zu finden gab.
Ich habe dieses bühnenreife Stück wirklich sehr genossen.
Eigentlich schade, dass dieses herrliche Schauspiel nun wohl zu Ende geht.
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- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Ich gebe zu: diese Aussage finde ich etwas zweifelhaft. Nein, ich glaube, Mumm war da nicht im Spiel. Schon weil er vermutlich nie mit diesem Gegenwind gerechnet hat.Frank Böhmert hat geschrieben: er hatte wenigstens den Mumm, ganz allein was auf die Fresse zu kriegen.
Und einer der Mumm hat, lügt nicht.
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- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
"Hier noch eine Dosis Aufklärung für alle die's noch immer nicht kapiert haben:
Bei einer Rezension hört die Meinungsfreiheit auf."
http://www.ein-buch-lesen.de/2012/01/ei ... -asht.html
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- Uschi Zietsch
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Mit Mumm hat das nicht das geringste zu tun, Frank. Vor allem nicht, wenn man gleich beschimpft und massiv bedroht. Außerdem war er es nicht allein, die Verlegerin hat gleich mit reingehauen. Und wer sich so aufführt, sorry, der muss auch mit Häme rechnen. Dass sich das so hochgeschaukelt hat, finde ich jetzt auch nicht den Hit (habe ich ja schon erklärt und mich eh nirgends weiter dazu geäußert), aber ich sehe das nicht als Rudelmut.Frank Böhmert hat geschrieben:Na, ich weiß nicht. So beschrubbt ich diese Aktion von Mr. Asht finde, er hatte wenigstens den Mumm, ganz allein was auf die Fresse zu kriegen. Was sich in diesem Thread jetzt abzeichnet, ist Rudelmut. Bäh.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Ach, das entscheidet der neue Gesetzgeber John Asht? Ich hätte da jetzt eine sehr böse Parallele ziehen können, tu's aber nicht.L.N. Muhr hat geschrieben:"Hier noch eine Dosis Aufklärung für alle die's noch immer nicht kapiert haben:
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