Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SF-Szene,
ich weiß nicht, ob es alle mitgekriegt haben, darum hier in Zusammenfassung:
Vor einer Weile wurde ein neues Urhebervertragsrecht geschaffen. Seitdem können Verträge, für die ihr eine "unangemessene" oder gar überhaupt keine Beteiligung am Umsatz oder an den Nebenrechten bekommen habt, nachverhandelt werden. Man fordert, wenn man sich denn traut, den Verlag schlicht auf, noch etwas draufzulegen.
Dieses Gesetz erfasst rückwirkend alle nach dem 31. Mai 2001 abgeschlossenen Verträge.
Der Anspruch auf Vertragsanpassung verjährt jedoch. Aktuell gilt dies für alle zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2001 geschlossenen Verträge.
Wenn ihr also an einer Anpassung interessiert seid, dann solltet ihr JETZT was tun! Zumindest für diese Verträge. Mit Jahresende sind die Ansprüche sonst futsch.
Wer mehr wissen will, kann sich an einen Urheberrechtsanwalt seiner Wahl, aber auch an die Literaturübersetzer oder an das sehr kompetente Team von Mediafon wenden. Sich gleich einen Anwalt zu nehmen, muss nicht sein; die Chose geht mit schlichten eigenen Briefen.
(Aber: Wissende KollegInnen fragen sollte schon sein, damit ihr keine Formfehler macht.)
Herzlichen Gruß
Frank Böhmert
ich weiß nicht, ob es alle mitgekriegt haben, darum hier in Zusammenfassung:
Vor einer Weile wurde ein neues Urhebervertragsrecht geschaffen. Seitdem können Verträge, für die ihr eine "unangemessene" oder gar überhaupt keine Beteiligung am Umsatz oder an den Nebenrechten bekommen habt, nachverhandelt werden. Man fordert, wenn man sich denn traut, den Verlag schlicht auf, noch etwas draufzulegen.
Dieses Gesetz erfasst rückwirkend alle nach dem 31. Mai 2001 abgeschlossenen Verträge.
Der Anspruch auf Vertragsanpassung verjährt jedoch. Aktuell gilt dies für alle zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2001 geschlossenen Verträge.
Wenn ihr also an einer Anpassung interessiert seid, dann solltet ihr JETZT was tun! Zumindest für diese Verträge. Mit Jahresende sind die Ansprüche sonst futsch.
Wer mehr wissen will, kann sich an einen Urheberrechtsanwalt seiner Wahl, aber auch an die Literaturübersetzer oder an das sehr kompetente Team von Mediafon wenden. Sich gleich einen Anwalt zu nehmen, muss nicht sein; die Chose geht mit schlichten eigenen Briefen.
(Aber: Wissende KollegInnen fragen sollte schon sein, damit ihr keine Formfehler macht.)
Herzlichen Gruß
Frank Böhmert
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Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Dazu noch eine aktuelle Info, um welche Größenordnungen es dabei geht:Frank Böhmert hat geschrieben:Vor einer Weile wurde ein neues Urhebervertragsrecht geschaffen. Seitdem können Verträge, für die ihr eine "unangemessene" oder gar überhaupt keine Beteiligung am Umsatz oder an den Nebenrechten bekommen habt, nachverhandelt werden. Man fordert, wenn man sich denn traut, den Verlag schlicht auf, noch etwas draufzulegen.
"0,5 % ab dem 100.000 Exemplar" oder ähnliche Scherze wurden bisher von sämtlichen Richtern als unangemessen betrachtet.>>> 2-3%
>>> vom Nettoladenpreis [...], die man (+ eine entsprechende
>>> Beteiligung an Nebenrechtserlösen) mittlerweile problemlos
>>> zugesprochen bekommt, wenn man vor Gericht zieht.
Es versteht sich von selbst, aber ich schreibs hier lieber trotzdem hin, dass das Garantiehonorar (oder "Seitenhonorar") auf diese Ertragsbeteiligung, die laut bisherigen Richtersprüchen übrigens vom 1. verkauften Exemplar an zu gelten hat, dann voll angerechnet wird.
F.
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Ich bring diesen Thread lieber noch mal auf die erste Seite, denn: Nicht vergessen ...
Frank, der inzwischen seine Antwortbriefe bekommen hatFrank Böhmert hat geschrieben:Mit Jahresende sind die Ansprüche sonst futsch.
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Und, Erfolg gehabt?Frank Böhmert hat geschrieben: Frank, der inzwischen seine Antwortbriefe bekommen hat
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Kurzfristig - ein klares Nein. Für die drei Bücher, um die es in meinem Fall ging, lehnten beide Verlage Vertragsanpassungen oder den "Verzicht auf den Einwand der Verjährung"*) ab.RealS hat geschrieben:Und, Erfolg gehabt?
Mittel- und langfristig bin ich aber optimistisch.
Viele, und nicht die unmächtigsten, Verleger stellen sich seit der Urheberrechtsreform so auf, dass sie sagen, ihre Konditionen seien ja nicht "unredlich"*), denn angesichts der verschwindend geringen Zahl von aufbegehrenden Übersetzern könne man ja sehen, dass der absolut größte Teil der Übersetzer völlig mit den Konditionen einverstanden sei.
Der VdÜ (Verband deutschsprachiger LiteraturübersetzerInnen) sammelt darum Fälle wie meine, damit sie in entsprechende Rahmenverhandlungen und Musterprozesse mit einfließen können.
Insofern zählten meine Briefe zu den (hoffentlich steten) Tropfen, die den Stein höhlen.
Und eins ist klar: je mehr Übersetzer da mit einsteigen und je früher sie dies tun, desto einfacher wird es für alle Beteiligten. (Außer für die Verleger )
Frank
*) kursiv = Juristencode
Zuletzt geändert von Frank Böhmert am 4. Dezember 2004 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Nachtrag: So ein kleines Briefchen mit der Bitte um Vertragsanpassung tut nicht weh, und weiter braucht man ja nicht zu gehen, wenn diese abgelehnt wird. Aber wer im zwoten Halbjahr 2001 einen Vertrag mit einem Verlag abgeschlossen hat, für den er eh nicht - oder nicht mehr - in großem Umfang arbeitet, der - und nur der! - kann sich auch den Luxus leisten, stinkig zu werden. Märtyrer werden nicht gebraucht.Frank Böhmert hat geschrieben:Und eins ist klar: je mehr Übersetzer da mit einsteigen und je früher sie dies tun, desto einfacher wird es für alle Beteiligten. (Außer für die Verleger )
Frank, der mit diesem Thema hier im Forum übrigens nur nervt, weil der überwiegende Teil der SF-Übersetzer anscheinend keinem der Freien-Verbände angehört
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Na, also. Ein gutes Dutzend Vorverfahren gegen ein halbes Dutzend Verlage gehen jetzt los.Frank Böhmert hat geschrieben:Aber wer im zwoten Halbjahr 2001 einen Vertrag mit einem Verlag abgeschlossen hat, für den er eh nicht - oder nicht mehr - in großem Umfang arbeitet, der - und nur der! - kann sich auch den Luxus leisten, stinkig zu werden.
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Finde ich schon interessant. aber ich enthalte mich eines Kommentars, weil ich nichts beitragen kann.Frank Böhmert hat geschrieben:Frank, der mit diesem Thema hier im Forum übrigens nur nervt, weil der überwiegende Teil der SF-Übersetzer anscheinend keinem der Freien-Verbände angehört
Re: Achtung, SF-Übersetzer: Erste Ansprüche verjähren jetzt!
Nebenbei, weil das in den Fällen, von denen ich weiß, auch vorgekommen ist: Wenn der Verlag sich allerdings schriftlich verhandlungsbereit zeigt, dann ist die Verjährung automatisch ausgesetzt. Es braucht dann also niemand etwas übers Knie zu brechen, sondern kann sich für seine Verhandlung alle Zeit der Welt lassen - auch wenn schon bald Weihnachten ist.Frank Böhmert hat geschrieben:So ein kleines Briefchen mit der Bitte um Vertragsanpassung tut nicht weh, und weiter braucht man ja nicht zu gehen, wenn diese abgelehnt wird.
Na, also!
Habe gerade von noch drei KollegInnen erfahren, die ins Vorverfahren einsteigen. Der Justitiar des Börsenvereins spricht im Buchreport-Express 51 unter "Stützbalken trägt noch nicht" schon von einer Prozesswelle, die auf die Verlage zugerollt kommt. Huch!
Wer jetzt doch noch mit einsteigen will: Zu diesem fortgeschrittenen Datum solltet ihr nicht mehr mit den Verlagen rumtrullern, sondern gleich zum Anwalt gehen. Nur bis zum 31.12. gerichtlich geltend gemachte Forderungen setzen die Verjährung verlässlich aus. Denn: wenn die Verlagsseite keinen Bock auf Verhandeln hat, "verschläft" sie die Antwort einfach bis nach dem Betriebsurlaub.
F.
Habe gerade von noch drei KollegInnen erfahren, die ins Vorverfahren einsteigen. Der Justitiar des Börsenvereins spricht im Buchreport-Express 51 unter "Stützbalken trägt noch nicht" schon von einer Prozesswelle, die auf die Verlage zugerollt kommt. Huch!
Wer jetzt doch noch mit einsteigen will: Zu diesem fortgeschrittenen Datum solltet ihr nicht mehr mit den Verlagen rumtrullern, sondern gleich zum Anwalt gehen. Nur bis zum 31.12. gerichtlich geltend gemachte Forderungen setzen die Verjährung verlässlich aus. Denn: wenn die Verlagsseite keinen Bock auf Verhandeln hat, "verschläft" sie die Antwort einfach bis nach dem Betriebsurlaub.
F.
Zuletzt geändert von Frank Böhmert am 16. Dezember 2004 15:06, insgesamt 2-mal geändert.
Legen die Gerichte nicht auch ein paar Urlaubstage ein? Ich vermute bis zum Jahresende wird es jetzt langsam eng alles in die Wege zu leiten.Frank Böhmert hat geschrieben:Nur bis zum 31.12. gerichtlich geltend gemachte Forderungen setzen die Verjährung verlässlich aus. (Denn: wenn die Verlagsseite keinen Bock auf Verhandeln hat, "verschläft" sie die Antwort einfach bis nach dem Betriebsurlaub.)
F.