Rezensionsexemplare

Science Fiction in Buchform
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Bungle
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Ungelesener Beitrag von Bungle »

Ich bemühe mich für "Andromeda Nachrichten" immer um Reziexemplare von Kleinverlagen wie BLitz, Wurdack, Edition Phantasia und Atlantis. Ich bekomme meistens auch die, die ich haben will, muss aber auch immer wieder an andere Rezensenten abgeben, weil ich zu viel Bücher bekommen habe, mich der Titel nicht sonderlich interessiert oder ich einfach etwas anderes lesen möchte, bei dem ich unter keinem Druck, sprich Verpflichtung stehe, da hat man dann auch keine Hemmungen mehr, auch mal von der üblichen Form der Rezension abzuweichen oder gar richtig voll vom Leder zu ziehen :teufel:

Kommt aber nicht häufig vor, was manchmal schade ist, denn ein richtig schlechtes Buch zeigt einem mal wieder den Wert der Guten.

MB
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Rusch
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Ungelesener Beitrag von Rusch »

Ich fühle mich nicht unbedingt genötigt, jedes Buch zu lesen, dass ich geordert habe. Manchmal ist einem halt auch nicht die Lust danach und es kann auch mal ein halbes Jahr dauern, bis ich es lese. Auf der anderen Seite achte ich schon darauf, dass ich nur Bücher ordere, die ich auch lese. Schwierig wird es immer, wenn das Buch ein Reinfall ist. Ich schreiben dann zwar niemals destruktiv, aber ich lobe auch kein Buch, dass mir nicht gefällt. Das muss halt auch drin sein, aber da ich mich schon unhöre, bevor ich ein Buch lese, kommt dies zum Glück selten vor.

Und klar: Ein schlechtes Buch belegt den Wert des guten.

PS: Ich habe heute von DTV erstmals Bücherbekommen. Am Sonntag geordert und heute angekommen - Die Thursday Next Bücher. :smokin
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Tiberius

Ungelesener Beitrag von Tiberius »

Jetzt weiß ich auch, warum ihr soviel mehr lest als ich: Ihr zahlt nichts für eure Bücher. :D
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lowcut
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Ungelesener Beitrag von lowcut »

Neue Bücher laß ich mir (fast alle) schenken, und die Anderen besorge ich mir bei ebay. :)
natura non facit saltus

Zur Zeit lese ich:
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Martin
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Ungelesener Beitrag von Martin »

Rusch hat geschrieben:Und klar: Ein schlechtes Buch belegt den Wert des guten.
Und nicht zuletzt kann man auch zu schlechten Büchern gute Rezensionen schreiben.

Machen wir uns nichts vor, eine gute Rezension muß drei Dinge schaffen: Sie muß die potentiellen Interessenten des jeweiligen Produkts informieren, sie darf die an der Erstellung des Produkts Beteiligten nicht angreifen (rezensiert wird schließlich das Produkt, nicht die Hersteller) und ... sie muß ihre Leser fesseln.

Warum? Weil man nicht nur für die Leser und die eigene Überzeugung, sondern in der Regel für eine Zeitschrift oder ein Magazin schreibt. Und die leben davon, gelesen zu werden. Es ist einfach wirtschaftlicher, wenn Rezensionen auch von denen rezipiert werden, die sich für das rezensierte Produkt gar nicht so sehr interessieren - und das einfach deswegen, weil sie wissen, daß der eine oder andere Rezensent unterhaltsam und/oder mit informativem Mehrwert schreibt.

Hat man einen guten Ruf, ist das Anfordern von Rezensionsexemplaren mit dem Bestellen eines Käffchens im Straßenrestaurant vergleichbar; nur mit dem Unterchied, daß das Rezi-Exemplar fast noch schneller kommt als die Bohnenbrühe.

Ein wenig Seriosität schadet auch nicht. Die Verlage sollen wissen, daß Rezensionsexemplare erst sehr spät oder auch gar nicht bei eBay auftauchen, und daß angeforderte Titel in akzeptabler Zeit bearbeitet werden. Unverlangt zugeschickte Rezensionexemplare sind etwas anderes, aber mit der gezielten Anforderung geht meines Erachtens eine gewisse Verpflichtung einher.

Ich fordere nun schon seit Jahren bei den verschiedensten Verlagen an, und wenn Rezi-Kontingente da sind, bekomme ich die Titel in der Regel auch - selbst dann, wenn ich explizit sage, daß die Titel auch durch semiprofessionelle Rezensenten bearbeitet werden. Da muß einfach das Vertrauen da sein, daß die Titel zwar von zielgruppennahen Laien besprochen, aber dennoch sorgfältig redaktionell betreut werden.
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Rusch
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Ungelesener Beitrag von Rusch »

Hm, ich glaube nicht, dass sich jemand die Mühe macht, zu überprüfen, ob versandte Reziexemplare sich mit EBay verkäufen decken. Soviel Zeit hat niemand und ich halte es auch für undurchführbar. Das ist ja fast schon krankhaft, wenn man 100 Euro investiert um einen Missbrauch von 50 Euro aufzudecken. Mein Controllerherz schreibt bei so etwas auf.

Aber nein, es ist doch viel einfach: Wenn jemand mehrfach Reziexemplare anfordert, dann schickt man nur was neues raus, wenn erkannbar ist, dass auch rezensiert wird. Und wenn nach Rezension das Buch verkauft wird - mir wäre dies als Verlag egal.
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Guido

Ungelesener Beitrag von Guido »

Ich denke nicht, dass man als Verlag die Verkäufe eines Buch bestimmten Rezensionen zuordnen kann ;-)
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Martin
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Ungelesener Beitrag von Martin »

Es kann auch niemand ohne größeren Aufwand feststellen, ob ich heute morgen Brötchen oder Kuhfladen gefrühstückt habe.

Trotzdem esse ich lieber Brötchen, und darüber hinaus ist es mir ein Bedürfnis, daß jeder weiß, daß ich keine Kuhfladen frühstücke. Das macht es den Leuten auch leichter, mich zu mögen. :wink:
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Ulli B

Ungelesener Beitrag von Ulli B »

Kuhfladen hin oder her. Es gibt zumindest den Fall eines Rezensenten ( so vor 3 Jahren ) der seine Reziexemplare relativ schnell bei Ebay vertickt hat. Der hat die als neu angepriesen worauf hin sich ein anderer Buchanbieter gestöhrt fühlte. Dadurch kam es zum Abmahnverfahren. In diesem Zusammenhang war die Streitfrage vor Gericht wie weit Reziexemplare der Buchpreisbindung unterliegen. Der Kläger hat ja gesagt und der Beklagte natürlich nein. Pech für ihn das der Richter sich der Meinung des Klägers angeschlossen hat. Und die Verlage haben das natürlich mitbekommen und da kann man davon ausgehen das der Kumpel keine Reziexemplare mehr bekommt.
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Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich bekomme jetzt seit ca. 2 Jahren Reziexemplare. Da hat sich schon ein Wert von über 500 Euro angesammelt. Ich würde aber nicht auf die Idee kommen die Bücher bei Ebay zu verkaufen um auch noch Gewinn aus der Sache zu schlage. Entweder sie reihen sich in meiner Sammlung ein oder ich Spende sie unserer Gemeindebücherei.

Gruß Markus :lehrer:
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Pogopuschel
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Ungelesener Beitrag von Pogopuschel »

Da bin wohl beim Absenden wieder ausgeloggt worden.
Meine Internetseite (mit Buchbesprechungen): http://lesenswelt.de/
Pongo
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Ungelesener Beitrag von Pongo »

Zumindest bei Promo-CDs ist der Verkauf ja auch strafbar, ob das auch auf Bücher zutrifft, weiß ich nicht ...
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Rusch
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Ungelesener Beitrag von Rusch »

Da ich ja nur Bücher mir schicken lasse, die mich interessieren, komme ich sellten in die Verlegenheit, gelesene Bücher wegzugeben, weil sie in der Regel gut sind. Ich informiere mich halt recht intensiv über die Roman. Am häufigsten passiert dies bei Büchern, die ich in Leserzirkeln lesen und dich ich nicht unbedingt gewählt hatte.

Wegen des angegebenen Beispiels: Nun, man darf bei EBay kein Buch als neu verkaufen und die Buchpreisbindung unterlaufen. Gut, kein Kläger, kein Richter, aber wenn nun mal jemand verärgert wurde, so kann er auf diese Schiene sich revanchieren. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, wie man das nach vollziehen kann. Da müsste die Person schon eine EBay Bezeichnung haben, die recht eindeutig ist und außerdem noch davon rumtönen. Oder der Verlag hat das Buch selbst ersteigert. Aber all die Möglichkeiten erscheinen mir recht unwahrscheinlich.
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Ulli B

Ungelesener Beitrag von Ulli B »

Na im Zuge eines Abmahnverfahrens, und davon gab es ja mehr als genug in den letzten Jahren, weiß eigentlich jeder der mit dem Netz zu tun hat, gibt es genug Möglichkeiten den betreffenden ausfindig zu machen. Und wen gar nicht anders müsste Ebay eben die Daten zur Person raus rücken. Und dann ist es noch die Frage wie die Zustandsbeschreibung formuliert ist. Wenn da steht neu ist es halt neu. Hätte der neuwertig rein geschrieben ist das schon wieder ein ganz anderer Stiefel.
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Martin
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Ungelesener Beitrag von Martin »

Es ist ja auch nicht so, daß man prinzipiell keine Rezensionsexemplare verscherbelt, weil sich das nicht gehören würde.

Mir geht es beispielsweise um geklärte Sachverhalte.
Wenn ich Rezi-Exemplare für das NexoZine anfordere, informiere ich die Verlage in einer Art von Geschäftsbedingungen darüber, daß diese Exemplare nach erfolgter Rezension zum Eigentum des Rezensenten werden, dieser aber verpflichtet ist, das Exemplar nicht vor Ablauf eines Vierteljahres in Umlauf zu bringen etc. p.p.

Das schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Der Verlag weiß im Vorfeld, das es solcher Quatsch wie "Zurücksenden der Testmuster" nicht in Frage kommt, und daß Rezensionsexemplare nicht aber schon zu Anfang (oder manchmal noch vor) der Markteinführung irgendwo verscherbelt werden.
Der Rezensent erhält eine Belohnung für seine Mühe und kann nach Ablauf der Frist mit dem Exemplar machen, was er will.
Außerdem kann nachher keiner kommen und sagen "Wir gingen aber davon aus, daß ..." - den Bedingungen wurde schließlich zugestimmt.

Ich diskutiere ja ganz gerne mal, aber nicht über so etwas. Da mache ich das lieber hieb- und stichfest und habe meine Rezensenten und mich auch für den dümmstmöglichen Fall abgesichert.
Und diese Sicherheit schätzen ihrerseits auch Verlage, was die Hemmschwelle herabsetzt, die gerade bei Online-Magazinen noch/wieder recht hoch ist.
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