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[Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 1. September 2008 20:33
von Khaanara
Bayern lässt nicht locker : http://www.gamestar.de/news/vermischtes ... piele.html

Man könnte meinen, das bals Wahlen sind !

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 1. September 2008 21:54
von Martin
Okay. Sogenannte "Killerspiele" sind vielleicht bei einigen Leuten, die ohnehin schon ein instabiles Gemüt haben ein gewisser Bestandteil bei der Ausübung realer Gewalttaten.

Aber, und nun lasse ich mich mal auf die unsachlich-faktenfremd und grob verallgemeinernde Denkstruktur diverser (nicht nur bayrischer) Landespolitiker ein, das Nichtspielen sogenannter "Killerspiele führt offenbar zu geistigen Aussetzern und lückenhafter Wahrnehmung. Dies ist leicht am Einzelbeispiel von Herrn Joachim Hermann festzustellen, der definitiv keine sog. "Killerspiele" spielt:
Wir werden weiter für ein Darstellungs- und Verbreitungsverbot solch Ekel erregender Spiele kämpfen.
Wie war das noch mal? Fighting for peace is like fucking for virginity. - Aber gut, lasst uns gegen Kampfspiele kämpfen!

Jaja, ich weiß, das ist jetzt sehr undifferenziert. Aber wie gesagt, ich argumentiere gerade auf dem Niveau dieses Menschenschlages.
Menschenverachtende, grausame Gewalttätigkeiten, bei denen der Spieler auch noch Pluspunkte dafür erhält, dass er seine Gegner auf möglichst grausame Weise zu Tode quält, gehören weder in Kinder- noch in Erwachsenenhände, sondern schlichtweg verboten.
Erde an Herrmann: Spiele, in denen Personen zu Tode gequält werden, landen schon seit jeder mit größter Sicherheit auf dem Index - was auch gut so ist. Allerdings betrifft das nur eine verschwindend geringe Zahl an Spielen, die von einer noch geringeren Zahl an Spielern auch nur eines Blickes gewürdigt werden. Das ist, als wollte man das Oktoberfest wegen einer Handvoll Raudaubrüdern verbieten, die dort alljährlich auftreten.
Es gibt kein Recht auf den Konsum von exzessiver Gewalt.
Mir ist nicht ganz klar, wie man Gewalt konsumieren kann - allenfalls geht das mit der Darstellung von Gewalt.

Aber egal: Es gibt auch kein Recht auf den Konsum von Bier, dessen übermäßiger Konsum nachweislich jedes Jahr zu Gewalttaten im Rahmen des beliebten Oktoberfestes führt. Wer kämpft gegen dieses Teufelszeug? :D

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 07:39
von Kringel
Eigentlich wurde zu dem Thema ja schon genug geschrieben. Ich frag mich nur immer, warum ich von dieser unermesslichen Flut widerlichster, ekelerregendster Gewaltspiele, die angeblich unser Land überschwemmt, in nunmehr über 30 Jahren "Gamer-Karriere" noch nichts bemerkt habe. Wo sind all diese fürchterbaren Spiele? Wie lauten ihre Titel?

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 13:53
von Knochenmann
Gibts nicht.

Die ganze Diskussion geht mir schon lange am A vorbei... obwohl ich gerne Sex und Gewalt in Spielen habe.

Man muss das in größeren Kontext sehen: Politiker suchen sich eine kleine Gruppe aus auf der sie herumpicken können damit sie sich die moralische Zustimmung der Mehrheit sichern... und damit es so aussieht als würden sie arbeiten.

Im Moment geht der Trend ja mehr um Kinderschänder und weg vom Killerspielspieler.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 14:13
von My.
Martin hat geschrieben: Erde an Herrmann: Spiele, in denen Personen zu Tode gequält werden, landen schon seit jeder mit größter Sicherheit auf dem Index - was auch gut so ist.
Das ist falsch. Wird ein betreffendes Spiel von der FSK mit einer Freigabe ab 18 versehen, kann es nicht auf den Index gesetzt werden. Und wird auch nicht auf den Index gesetzt. Es gibt nicht viele Spiele, bei denen das der Fall ist, weil die Zielgruppe i.d.R. jünger ist, aber es gibt sie - und sie sind nicht indiziert.

My.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 14:19
von Olaf
Auch nicht so ganz korrekt. In Deutschland müssen Spiele selbst für eine FSK 18 noch entschärft werden.
Etwa also Fatal Moves nicht so brutal machen wie im Original oder die Möglichkeit zum Enthaupten entfernen. So geschehen etwa bei Dark Messiah of Might & Magic.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 14:24
von Khaanara
Olaf hat geschrieben:Auch nicht so ganz korrekt. In Deutschland müssen Spiele selbst für eine FSK 18 noch entschärft werden.
Etwa also Fatal Moves nicht so brutal machen wie im Original oder die Möglichkeit zum Enthaupten entfernen. So geschehen etwa bei Dark Messiah of Might & Magic.
Aktuelles Beispiel: Age of Conan !

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 14:26
von Olaf
Stimmt, Conan musste auch entschärft werden für FSK 18

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 14:46
von My.
Richtich. Für ne FSK 18 muß das entschärft wern. Aber mit einer dann rechtens vergebenen FSK 18 ist der Index nicht mehr das Thema.

My.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 15:08
von Kringel
Indizierung vielleicht nicht (ich weiß gar nicht, ob das so stimmt), aber das Werk könnte immer noch beschlagnahmt werden, wenn ich nicht falsch informiert bin.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 15:33
von Stefan Hoffmann
Beckinsale hat geschrieben:Richtich. Für ne FSK 18 muß das entschärft wern. Aber mit einer dann rechtens vergebenen FSK 18 ist der Index nicht mehr das Thema.

My.
USK, nicht FSK. FSK ist Film. USK 18 ist außerdem für die Vermarktung von Spielen ziemlich übel, weil beispielsweise Amazon die nicht verkauft und die Spieleabteilungen/Spieleläden keine Verkaufsräume haben, die nur für Erwachsene zugänglich sind. D.h., es liegt dann irgendwo unter der Ladentheke oder nirgends.

Stefan

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 15:35
von Olaf
Interessant daher, daß Spiele wie Conan oder Witcher es explizit auf die USK18 abgesehen hatten.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 15:48
von Khaanara
Stefan Hoffmann hat geschrieben:
Beckinsale hat geschrieben:Richtich. Für ne FSK 18 muß das entschärft wern. Aber mit einer dann rechtens vergebenen FSK 18 ist der Index nicht mehr das Thema.

My.
USK, nicht FSK. FSK ist Film. USK 18 ist außerdem für die Vermarktung von Spielen ziemlich übel, weil beispielsweise Amazon die nicht verkauft und die Spieleabteilungen/Spieleläden keine Verkaufsräume haben, die nur für Erwachsene zugänglich sind. D.h., es liegt dann irgendwo unter der Ladentheke oder nirgends.
Stefan
Amazon verkauft USK 18 Spiele, nur mal so nebenbei. Muss aber dann eigenhändig im Empfang genommen werden (wie auch bei der Spielegrotte). Zumindest die CE von "The Witcher" habe ich dort bezogen.

Hier als Beispiel: http://www.amazon.de/The-Witcher-Enhanc ... 218&sr=8-2

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 15:59
von My.
Okay, USK, nicht FSK. Sorry. Ich Dummi :)
Beschlagnahme geht nur, wenn dsas Ding mit USK 18 an jüngere Personen verkauft wird, wenn es falsch beworben wird, wenn es falsch ausgestellt und zum Verkauf angeboten wird. Wenn alles koscher läuft, ist USK 18 das gleiche: koscher.
Richtig, auch nach meiner Info verkauft amazon Sachen, die für 18+ bestimmt sind (und nicht für 18-).
Und daß ein Hersteller auf USK 18 aus ist, erklärt sich eben aus der Index-Problematik. USK 18 = kein Index. Dann geht es nur noch um die Bewerkstelligung der Möglichkeiten des ordentlichen Verkaufs, sprich: entsprechender Verkaufsräume oder entsprechend steuerbarer resp. gesteuerter internetangebote. Und das ist leichter zu bewerkstelligen - ggf. zu sponsorn -, als wieder vom Index runterzukommen.

My.

Re: [Allgemein] Killerspiele

Verfasst: 2. September 2008 18:39
von Oliver
Beckinsale hat geschrieben:Beschlagnahme geht nur, wenn dsas Ding mit USK 18 an jüngere Personen verkauft wird, wenn es falsch beworben wird, wenn es falsch ausgestellt und zum Verkauf angeboten wird. Wenn alles koscher läuft, ist USK 18 das gleiche: koscher.
Das ist leider falsch. Beschlagnahme geht "immer", wenn ein Staatsanwalt das beantragt und ein Richter das anordnet, weil er Gewaltdarstellungen im Sinne von § 131 StGB für gegeben hält. Es gibt für Beschlagnahmen keine abschließenden Listen und vor allem keinen Schutz und keine Rechtssicherheit dagegen, eine USK-Freigabe schützt nur vor einer Indizierung, nicht vor einer Beschlagnahme. Was es gibt, sind fast immer handwerklich schlecht gemachte Urteile, die nicht subsumieren, sondern schlicht nur entsprechende Szenen aufzählen und dann die Strafbarkeit ohne Begründung bejahen. Lehrreich, auch wenn es um einen Film und nicht um ein Spiel geht:
http://www.blog.beck.de/2008/07/24/besc ... d-version/

Im gleichen Blog wird auch das Thema hier gestreift:
http://www.blog.beck.de/2008/08/07/imme ... hlagnahmt/