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Matrix Reloaded-DVD bei eBay
Verfasst: 17. Juni 2003 15:25
von Oliver
Ist sowas eigentlich sehr klug? 8)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... gory=36876
Ist das für die Strafverfolgungsbehörden nicht eine Art Präsentierteller oder sehe ich das falsch?
Ich meine, wenn man nach Raubkopien fahndet, ist doch "Matrix Reloaded" wohl im Moment mit das erste Stichwort, was man eingibt, oder?
Es laufen da einige solche Auktionen.
Da warte ich lieber auf das Original.

Verfasst: 17. Juni 2003 15:44
von breitsameter
Oliver hat geschrieben:Ist das für die Strafverfolgungsbehörden nicht eine Art Präsentierteller oder sehe ich das falsch?
Ne, aber dem Typ scheint nicht klar zu sein, auf was er sich da einlässt (schau Dir mal seine anderen Versteigerungen an - da ist fast ALLES mögliche dabei).
Denn selbst, wenn es eine halbwegs offizielle Presse-DVD von Matrix Reloaded ist, ist der Verkauf davon natürlich absolut und streng untersagt.
Verfasst: 17. Juni 2003 21:29
von Doop
Als ich neulich kurz hinter der tschechischen Grenze war fragte ich den deutschen Zöllner, ob ich den DVDs einführen darf, welche auf dem sog. "Tschechenmarkt" angeboten werden. Darunter waren auch einige aktuelle Kinofilme (Goodbye Lenin, The Ring, Die zwei Türme etc.) Originalantwort unseres Beamten: "Nein, aber ich darf sie Ihnen nicht wegnehmen solange Sie nur eine pro Film einführen".
Was ich dann aber doch unterließ.
Aber habt acht, ich weiß nicht, was nach der Änderung des Urhebergesetzes sein wird.
Der Ebay-Händler sollte eigentlich nur dann keine Probleme bekommen, wenn er (a) tatsächlich ein Original anbietet und (b) gutgläubig in dessen Besitz gekommen ist. Man kann da schon Sachen drehen als Jurist mit den richtigen Argumenten
Übrigens: ist das nicht off-topic und reif für ein eigenes thread?
Verfasst: 18. Juni 2003 06:54
von Oliver
Doop hat geschrieben:Der Ebay-Händler sollte eigentlich nur dann keine Probleme bekommen, wenn er (a) tatsächlich ein Original anbietet und (b) gutgläubig in dessen Besitz gekommen ist. Man kann da schon Sachen drehen als Jurist mit den richtigen Argumenten
Hmm, aber Gutglaubensschutz gibt es nicht bei Sachen, die dem Eigentümer "abhanden" gekommen sind. Man müßte mal nachprüfen, ob Raubkopien auch unter diesen etwas skurillen Begriff "abhanden kommen" fallen.
Fernerhin denke ich, kann man noch so treudoof die Beamten angucken, man kann sich nicht auf guten Glauben berufen, wenn man die DVD eines Kinofilms kauft, der gerade so ca. 3 Wochen im Kino läuft.
Und wenn ich das auf dem Bild dort richtig sehe, fehlt auch das FSK-Siegel, oder?
Neuer Thread? Florian?
Verfasst: 26. Juni 2003 17:12
von deadlylaur
Ich wollte mal mein Wissen und meine Meinung äußern:
1. Es ist verbotten Raubkopien zu verkaufen! In Deutschland ist es so, dass man sich ruhig Kazaa oder irgend ein anderer P2P (PeerToPeer) ruterlädt, da kann nix passieren. Du kannst dir auch ruhig MP3s und Filme runterladen, da wird auch keiner was dagegen machen. Aber, wenn du dann so blöd bist (entschuldigen sie bitte meine ausdrucksweise!) und die runtergeladene Filme via eBay o.ä. verkaufst, musst du mit poliz. Verfolgung rechnen. Es sei denn es handelt sich um ein Polizist der nur darauf wartet, dass ein schlauberger sich des zeug kauft, damit er eine straffe bekommt. es ist nähmlich auch verbotten raubkopien zu kaufen, da ist die straffe zwar milder, aber trotzdem. was ich empfelen kann: warten bis dvd rauskommt, kaufen oder leihen, reinziehen, glücklichsein!

Verfasst: 26. Juni 2003 18:25
von Oliver
deadlylaur hat geschrieben:In Deutschland ist es so, dass man sich ruhig Kazaa oder irgend ein anderer P2P (PeerToPeer) ruterlädt, da kann nix passieren. Du kannst dir auch ruhig MP3s und Filme runterladen, da wird auch keiner was dagegen machen.
Wobei hier zumindest die Gangart gegen Uploader verschärft werden soll, siehe hier:
http://www.hollywoodreporter.com/thr/ar ... id=1921263
BTW, da mein obiger Link im ersten Posting dieses Threads inzwischen ungültig war, habe ich ihn mal gegen einen aktuellen ausgetauscht.

Verfasst: 27. Juni 2003 06:59
von Kringel
@deadlylaur: Es ist natürlich auch illegal, sich Filme und Musik via P2P zu besorgen oder sich von irgendwem brennen zu lassen. Und ungefährlich ist es auch nicht, da kannst du dir schnell irgendwelche Malware einfangen und eine Razzia könnte dich auch betreffen. Dann ist dein PC ganz schnell beschlagnahmt, und wenn du dann auch noch gebrannte Sachen im Regal stehen hast, tja...
Verfasst: 29. Juni 2003 04:04
von Lapje Luum
Kringel hat geschrieben:@deadlylaur: Es ist natürlich auch illegal, sich Filme und Musik via P2P zu besorgen oder sich von irgendwem brennen zu lassen. Und ungefährlich ist es auch nicht, da kannst du dir schnell irgendwelche Malware einfangen und eine Razzia könnte dich auch betreffen. Dann ist dein PC ganz schnell beschlagnahmt, und wenn du dann auch noch gebrannte Sachen im Regal stehen hast, tja...
Das stimmt nicht..das herrunterladen aus dem Netz ist und bleibt (zumindest die nächste Zeit) straffrei...
Lapje
Verfasst: 29. Juni 2003 13:52
von Kringel
Wenn du dich da mal nicht ganz gewaltig täuschst...
Es gab z.B. neulich eine Razzia gegen Tauschbörsenbenutzer, allerdings weiß ich nicht, was dabei herausgekommen ist.