Als ich neulich kurz hinter der tschechischen Grenze war fragte ich den deutschen Zöllner, ob ich den DVDs einführen darf, welche auf dem sog. "Tschechenmarkt" angeboten werden. Darunter waren auch einige aktuelle Kinofilme (Goodbye Lenin, The Ring, Die zwei Türme etc.) Originalantwort unseres Beamten: "Nein, aber ich darf sie Ihnen nicht wegnehmen solange Sie nur eine pro Film einführen".
Was ich dann aber doch unterließ.
Aber habt acht, ich weiß nicht, was nach der Änderung des Urhebergesetzes sein wird.
Der Ebay-Händler sollte eigentlich nur dann keine Probleme bekommen, wenn er (a) tatsächlich ein Original anbietet und (b) gutgläubig in dessen Besitz gekommen ist. Man kann da schon Sachen drehen als Jurist mit den richtigen Argumenten
Übrigens: ist das nicht off-topic und reif für ein eigenes thread?