Andreas Eschbach hat geschrieben:Ähm ... nein, wieso denn das? "Hat mir so wenig gefallen, dass ich es weggelegt habe und nicht zu Ende lesen will" ist ein absolut legitimes Urteil über ein Buch.
Und 90 Seiten von 912 sind immerhin 10%. Da hatte das Buch eine reelle Chance.
Noch dazu, da Myriel sogar
zweimal daran gegangen ist, um festzustellen, ob ihr erster Eindruck sich hält. Und sie hat sehr ausführlich begründet, warum sie nicht weitergelesen hat. So viel Mühe ist lobenswert, umso mehr, und das darf man bitte nicht vergessen, da sie keine professionelle Rezensentin für ein Magazin ist, sondern ein Büchernarr.
Und was heißt hier sinnvoll? Sie hat ihre Meinung kundgetan, und das meiner Ansicht nach sehr ausführlich und fundiert. Wie kann das
nicht sinnvoll sein? Vor allem bin ich sicher, dass sie bei den restlichen Seiten noch quergelesen hat.
Auf die Frage, wie man mit solchen Drohungen umgeht: Sich lachend zurücklehnen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz festgehalten. Es gibt keinerlei rechtliche Handhabe, das ist nur das übliche Drohverhalten von Leuten, die sich ärgern, aber keine Argumente haben. Auf so etwas sollte man gar nicht erst reagieren.
Übrigens befindet sich die Rezension auf ihrem eigenen Blog.
Und
löschen, Deval?

Nur weil jemand irgendwelche absurde und unhaltbare Drohungen ausstößt? Wenn jemand eine solche Rezension professionell (auch gegen Geld) für ein Pressemedium verfasst, wird sie selbstverständlich NICHT gelöscht, das wäre doch völlig grotesk! Seit wann sind negative Bewertungen ein strafrechtlicher Tatbestand? Da würde die Presse sich ja selbst zensieren und Reich-Ranicki hätte nie Berühmtheit erlangt. Und Theaterkritiker, Filmkritiker ... Wie kommst du denn auf solche Gedanken?