Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Waich in der Birne ist das jedenfalls.
- Andreas Eschbach
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Aba asht jetzt.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
jeamy hat geschrieben:jhonny rät:
sollte man nicht eine warnung herausgeben: das lesen dieser speziellen fb-gruppe gefährdet ihre gesundheit?Liebe Ilona, ich selber habe allen Autoren und Verlegern geraten, niemandem mehr Rezensionsexemplare zu schenken. Weil Bücher verschenken, heißt bestechen. Anderseits gibt es immer mehr Rezensenten, die verlangen erst ein Rezensionsexemplar, und dann wollen sie Geld - ansonsten schreiben sie eine negative Rezi. Nirgendwo wird mehr Kriminalität betrieben als im Rezi-Bereich. Hierzu eine Link: http://john-asht.blogspot.com/2012/02/j ... urnal.html
Man sollte ihr vllt. mal erzählen, dass J.A. NOCH NIE rezensiert wurde.Ilona Hümmer: Oh, wie kann man sich denn sonst einen Artikel in der Zeitung ergattern?
John Asht: einfach zur Zeitung gehen und eine Rezension vorweisen
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Dschinnie bringt es auf den Punkt: Skan-da-lös!
Ich bin empört.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Es ist keinesfalls ein Geschenk, weil eine Gegenleistung dafür erfolgt.L.N. Muhr hat geschrieben:Mal rein juristisch: ein Rezensionsexemplar ist kein Geschenk. Es wird nur in der Regel so gehandhabt, weil der Rückholaufwand sich nicht rechnet.
Übrigens bekomme ich ab und zu Reziexemplare zurück - vor allem dann, wenn jemand aus irgendwelchen Gründen nicht rezensieren konnte.

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- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Sag ich ja.Uschi Zietsch hat geschrieben:Es ist keinesfalls ein Geschenk,L.N. Muhr hat geschrieben:Mal rein juristisch: ein Rezensionsexemplar ist kein Geschenk. Es wird nur in der Regel so gehandhabt, weil der Rückholaufwand sich nicht rechnet.
Ich wollt's nur betonen, weil diese Falschaussage auch in diesem Thread schon zu finden war.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Keine Schweinereien bitte, es könnten Jugendliche mitlesen !L.N. Muhr hat geschrieben:Man sollte ihr vllt. mal erzählen, dass J.A. NOCH NIE rezensiert wurde.
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Überlicht, Beamen, Günther Jauch als Bundespräsident, intelligente Forenbeiträge und eine positive Rezension von John Ashts Machwerken wird von Elfen verhindert
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- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Da liest man grade mit gesträubten Hirnzellen, wie J.A. mit Pennerfusel und abstrusen Hirngespinsten über die Verlagsbranche eine Frau ins Bett bekommt, und grade als es spannend wird:
Coitus interruptus nennt sich das wohl.
Und so ziemlich die dümmste Ausrede - "Das Internet war voll!" - die man sich denken kann.
Liebe Leserin, lieber Leser!
Als ich heute versucht habe, die 11. Folge zu adden, war leider nicht mehr genügend Speicher auf dieser Blogseite vorhanden. Sorry!
Nun werde ich diese Novelle anderswie zu Ende schreiben und sie erstmal als E-Book veröffentlichen - vorausgesetzt, ich bin mit dem weiteren Handelsverlauf zufrieden.
Coitus interruptus nennt sich das wohl.
Und so ziemlich die dümmste Ausrede - "Das Internet war voll!" - die man sich denken kann.
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- Andreas Eschbach
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Hoffentlich kriegt er diese Meldung auch, wenn er versucht, sein eBook hochzuladen. "Sorry, but the internet is full. Please try elsewhere."
Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
hat jemand interesse?
Hierfür würde ich dann 100 E-Books an euch verschenken - und zwar in der Reihenfolge, wie die Bewerbungen hierfür eintreffen auf:
mail@john-asht.com
Es wäre schön, wenn ihr mir bei dieser Gelegenheit auch ein bisschen Feedback geben würdet.
Außerdem: Ich suche eine(n) Lektor(in) für diese Novelle mit dem Arbeitstitel "Von Budapest nach Hamburg". Bei Interesse, bitte ebenfalls unter mail@john-asht.com bewerben.
Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Der hat NervenEs wäre schön, wenn ihr mir bei dieser Gelegenheit auch ein bisschen Feedback geben würdet.

- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Liebe Kollegen, ihr könnt euch nicht vorstellen, wie bombig der Anfang meiner Experiment-Novelle "Von Budapest nach Hamburg" eingeschlagen hat im Netz. Ich glaube, das ist die beste Form der Werbung überhaupt: Ein Buch anfangen vor aller Augen zu schreiben.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Aber wie soll ich denn ein ordentliches Feedback zu diesem Werk geben? Ich habe weder Literaturrezension studiert, noch das Buch bisher komplett lesen können? Damit ist mir doch vollkommen unmöglich irgendetwas zu diesem Werk zu schreiben.Es wäre schön, wenn ihr mir bei dieser Gelegenheit auch ein bisschen Feedback geben würdet.
Oder soll man es etwa nur nach dem Anfang beurteilen?

- L.N. Muhr
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Formbrief:
"Sehr geehrter Herr Asht,
Sie haben in Ihrem Blog um Feedback zu Ihrer Novelle 'Im Puffwaggon zur Reeperbahn' (o.s.ä.) gebeten.
Leider bin ich weder studierter Rezensent noch war es mir möglich, das Werk vollständig zu Ende zu lesen. Laut Ihren früheren Aussagen zu dieser Thematik stellt allerdings jede unter diesem Umständen getane Äußerung ein Vergehen im Sinne des Wettbewerbsgesetzes dar.
Ich betrachte daher Ihre Äußerung als Aufforderung zur Straftat und habe mich dementsprechend mit meinem Anwalt in Verbidndung gesetzt. Ein entsprechendes Schreiben wird Sie in den nächsten Tagen erreichen."
"Sehr geehrter Herr Asht,
Sie haben in Ihrem Blog um Feedback zu Ihrer Novelle 'Im Puffwaggon zur Reeperbahn' (o.s.ä.) gebeten.
Leider bin ich weder studierter Rezensent noch war es mir möglich, das Werk vollständig zu Ende zu lesen. Laut Ihren früheren Aussagen zu dieser Thematik stellt allerdings jede unter diesem Umständen getane Äußerung ein Vergehen im Sinne des Wettbewerbsgesetzes dar.
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Re: Anklage wegen negativ ausfallender Buchrezension?
Du hast was vergessen:L.N. Muhr hat geschrieben:Formbrief:
"Sehr geehrter Herr Asht,
Sie haben in Ihrem Blog um Feedback zu Ihrer Novelle 'Im Puffwaggon zur Reeperbahn' (o.s.ä.) gebeten.
Leider bin ich weder studierter Rezensent noch war es mir möglich, das Werk vollständig zu Ende zu lesen. Laut Ihren früheren Aussagen zu dieser Thematik stellt allerdings jede unter diesem Umständen getane Äußerung ein Vergehen im Sinne des Wettbewerbsgesetzes dar.
Ich betrachte daher Ihre Äußerung als Aufforderung zur Straftat und habe mich dementsprechend mit meinem Anwalt in Verbidndung gesetzt. Ein entsprechendes Schreiben wird Sie in den nächsten Tagen erreichen."
"Darüber hinaus wird mein Anwalt Sie zur Fahndung ausschreiben, wenn Sie nicht angetroffen werden oder unter dem offensichtlichen und von Ihnen eingestandenen Pseudonym John Asht unter der Postadresse niemand zu erreichen ist."
So nebenbei: Hat den Formbrief schon jemand verwendet
