Hier noch mal ein paar Fakten, gefunden über
http://www.perlentaucher.de, den wunderbaren Feuilleton-Webdienst:
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Kartellamt mahnt Bertelsmann ab: Random House darf Ullstein vorerst nicht übernehmen
Das Bundeskartellamt hält [...] die Übernahme des Buchverlags Ullstein Heyne List durch die Bertelsmann-Tochter Random House nach einer vorläufigen Beurteilung für nicht genehmigungsfähig. In der angemeldeten Form führe die Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem Markt für deutschsprachige Taschenbücher, teilte das Bundeskartellamt mit. Der Gütersloher Konzern würde einen Marktanteil von fast 40 Prozent erlangen, mehr als doppelt so viel wie der nachfolgende Wettbewerber, die Verlagsgruppe Holtzbrinck.
Die Abmahnung ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung, schränkte Kartellamtspräsident Ulf Böge ein. Bis zum 5. Juni können die beteiligten Unternehmen Stellung nehmen.
In der Beurteilung betonte das Kartellamt, dass der Taschenbuchmarkt einen vom übrigen Buchmarkt abzugrenzenden Teil bilde. Daher werde die Marktstellung bei Taschenbüchern und nicht im gesamten Buchmarkt als Maßstab genommen."
Buchmarkt aktuell, 21.5.
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Kartellamt verschiebt nochmal Entscheidung zu Ullstein-Kauf
Das Bundeskartellamt wird seine Entscheidung über den Kauf der Verlagsgruppe Ullstein Heyne List (UHL) durch Random House frühestens gegen Ende Juni treffen. Die Frist sei noch einmal verlängert worden, sagte Kartellamts-Sprecherin Anja Scheidgen gestern in Bonn. Es gebe noch 'Gesprächsbedarf'. Eine weitere Fristverlängerung sei auch nichtauszuschließen. Zunächst hatte die Entscheidung bis Ende Mai fallen sollen."
Buchmarkt aktuell, 21.5.
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Stellungnahme von Random House: Festhalten am Zusammenschluss mit ULLSTEIN HEYNE LIST
Die Verlagsgruppe Random House nimmt zur Kenntnis, dass das Bundeskartellamt mit seinem heutigen Schreiben ernste Bedenken gegen den Zusammenschluss mit der Verlagsgruppe Ullstein Heyne List vorgebracht hat. In einer Stellungnahme heißt es: 'Es hat in einem kleinen Teil des deutschen Buchmarktes (dem Segment für Taschenbücher, die in Reihen erscheinen) die Möglichkeit einer marktbeherrschende Stellung des kombinierten Unternehmens festgestellt und erwägt, vor diesem Hintergrund den Zusammenschluss in der angemeldeten Form zu untersagen.
Die Verlagsgruppe Random House respektiert die Autorität der zuständigen Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, lehnt ihre Vorgehensweise und Meinungsbildung aber mit guten Gründen ab. Die statistischen Erhebungen des Bundeskartellamtes sind methodisch höchst fragwürdig, und seine Marktabgrenzung ist vor dem Hintergrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Tatsachen im deutschen Buchmarkt vollkommen unhaltbar. Das Bundeskartellamt fällt mit seiner Sichtweise sogar hinter ein Urteil des Kammergerichts zurück, mit dem schon 1982 die isolierte Betrachtung des Taschenbuchsegmentes verworfen wurde.
Im gesamten deutschen Buchmarkt hat das kombinierte Unternehmen einen Marktanteil von 11%, der im internationalen Vergleich klein und kartellrechtlich unbedenklich ist. Eine marktbeherrschende Stellung ist nicht im Ansatz erkennbar. Die Verlagsgruppe Random House bleibt zuversichtlich, im weiteren Verlauf des Verfahrens die Zustimmung des Bundeskartellamtes für ihre rechtliche Argumentation erwirken zu können. Sie ist außerdem entschlossen, diese für die gesamte Branche bedeutende rechtliche Debatte vor den zuständigen Gerichten fortzusetzen und damit eine dauerhafte Klärung herbeizuführen.
Die Verlagsgruppe Random House ist das einzige Unternehmen, das zurzeit in größerem Umfang in den deutschen Buchmarkt investiert. Das ist eine gute Nachricht für eine Branche, die sich seit zwei Jahren in der Rezession befindet. Auch künftig wird es in Deutschland eine Vielzahl von Verlagen und Buchhandlungen aller Größen, eine große Programmvielfalt, lebendigen Wettbewerb und eine funktionierende Buchpreisbindung geben. Die Verlagsgruppe Random House wird weiterhin ihren Beitrag dazu leisten, dem Kultur- und Wirtschaftsgut Buch in Deutschland eine gute Zukunft zu sichern.'"
Buchmarkt aktuell, 22.5.
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DREI FRAGEN - DREI ANTWORTEN
An: Tim Arnold, Leiter Unternehmenskommunikation Random House, zur heutigen Kartellamts-Weigerung, dem Kauf der Axel-Springer-Buchverlage durch Random House zuzustimmen
BuchMarkt: Wie werden Sie am 5. Juni beim Kartellamt Stellung beziehen?
Tim Arnold: Die Stellungnahme von Random House gibt die Marschroute im Prinzip vor. Wir finden es unüblich, wie das Kartellamt informiert. Wir haben bisher keine Gelegenheit gehabt, gründlich zu prüfen. Aber wir haben unsere guten Gründe, diese Vorgehensweise abzulehnen. Und: Das Bundeskartellamt fällt mit seiner Sichtweise hinter ein Urteil des Kammergerichts zurück, mit dem schon 1982 die isolierte Betrachtung des Taschenbuchsegmentes verworfen wurde. Das kann man so nicht akzeptieren.
BuchMarkt: Wie geht es weiter, wenn das Kartellamt bei seiner Weigerung bleibt?
Tim Arnold: Es beginnt jetzt die Phase, in der alle Verfahrensbeteiligten einander Einsicht in ihre Unterlagen gewähren und miteinander sprechen und verhandeln. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundeskartellamt seine Bedenken aufgeben wird. Zahlreiche Rechtsgutachten und statistisches Material unterstützen unsere Argumentation. Auf dieser Grundlage würden wir einen negativen Beschluss auch vor Gericht anfechten.
BuchMarkt: Können Sie sich vorstellen, nur Teile der UHL-Gruppe zu übernehmen, wenn damit das Kartellamt einverstanden wäre?
Tim Arnold: Nein, das können wir uns nicht vorstellen. Wir haben immer gesagt, dass wir die Gruppe als Ganzes erhalten möchten. Gemeinsam haben wir im deutschen Buchmarkt einen Marktanteil von 11%. Das ist eine Größenordnung, die kartellrechtlich und auch im internationalen Vergleich völlig unbedenklich ist. Mit dieser Investition zeigen wir unsere Bereitschaft, das Zugpferd bei der Erholung der deutschen Buchbranche zu sein. Die rechtliche Diskussion muss die wirtschaftlichen Realitäten stärker berücksichtigen."
Buchmarkt aktuell, 22.5.
Und noch aus einem anderen Interview, vom 10.4.:
"BuchMarkt: Die Integration von Heyne in die schon bestehende Gruppe Ullstein Econ List hat zwei Jahre und viel Kraft gekostet. Wie wollen Sie das jetzt angehen? Schaffen Sie das überhaupt auch personell? Oder lassen Sie der neuen Gruppe ihre Unabhängigkeit?
Tim Arnold: Wir möchten die Verlagsgruppe Ullstein Heyne List als Ganzes übernehmen. Wir haben Hochachtung vor der Arbeit, die unsere Kollegen dort bisher geleistet haben und freuen uns auf unsere neuen Autoren und Lektoren. Zunächst müssen wir jetzt die kartellrechtliche Prüfung abwarten, die mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit werden beide Unternehmen vollkommen unabhängig voneinander weiter geführt. Danach werden die besten Köpfe beider Unternehmen zusammen arbeiten, um eine Entwicklungsperspektive für das gesamte Haus festzulegen.
Grundsätzlich gilt bei Random House das Prinzip der verlegerischen Autonomie und der dezentralen Führung."